In der außerordentlichen Generalversammlung vom 01.05.2024 wurde folgende Statutenänderung beschlossen: In die Statuten wurde der neue §17 ("Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des begünstigten Zwecks") aufgenommen. Dieser Paragraph präzisiert die Verwendung des Vereinsvermögens bei Auflösung bzw. bei Verlust der Gemeinnützigkeit. Die Präzisierung wurde notwendig, um die Voraussetzung für die Spendenbegünstigung zu erhalten. Der genaue Wortlaut des §17 findet man hier im Punkt "Statuten"
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